Unternehmensberatung* und Interim Managerin Finanz- und Rechnungswesen

Äußerste Sorgfalt und absolute Zuverlässigkeit sind für mich selbstverständlicher Teil meiner Arbeit.

 

Sie müssen einen Engpass im Personal überbrücken oder haben nicht das richtige Personal, um Prozesse zu verbessern, Projekte voranzubringen oder diese abzuschließen?

Sie brauchen Unterstützung im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens?

Genau da kann ich Ihnen mit meinen langjährigen Erfahrungen und meinen Kenntnissen zur Seite stehen und helfen.

Aufgaben

Projektbasiert oder als Interim Manager auf Zeit können Sie „Genauigkeit in jeder Zahl“ erwarten.

Interimistische Leitung Ihres Rechnungswesens

Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen

Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung*

Aufbau und Einführung eines Reportings

Prozessoptimierung im Finanzbereich

Finanz- und Liquiditätsplanung

 Warum Ich?

Rechnungswesen ist meine Spezialität. Die Leidenschaft für Buchhaltung hat mein Berufsleben über die Jahre hinweg geprägt.

Ich habe sowohl präzise und strukturierte Arbeit als auch spannende Aufgaben gern. Das Ziel ist mit dem Kunden herauszufinden, was er wirklich braucht und was zum Erfolg mit messbaren Ergebnissen führt.

Wenn es um Finanzen geht, hat man keine Zeit zu verlieren.

Jeder Manager befürchtet endlose Einarbeitungsrunden und Erklärungsgespräche, bevor man irgendwelche Ergebnisse sieht. Gleichzeitig wächst die Rechnung! Das sollte kein Usus in der Unternehmensberatung* und im Interim Management sein.

Deswegen setze ich von Anfang an auf ein methodisches Vorgehen, eine „Hands-On-Einarbeitung“ staffelweise umzusetzen.

Eine schnelle Auffassungsgabe und die Fähigkeit, Zusammenhänge und Muster zu erkennen, ergibt sich auch aus meinen Erfahrungen.
Als IHK geprüfte Bilanzbuchhalterin sowie Diplom-Kauffrau war ich mehrere Jahre in einer Steuerkanzlei und in Industrieunternehmen tätig.

Daher verfüge ich über umfassende Kenntnisse im Finanz- und  Rechnungswesen. Ich bin überzeugt, dass „Verstehen“, „Machen“ und „Verbessern“ nicht in einer Reihenfolge, sondern gleichzeitig stattfinden sollten.

Möchten Sie herausfinden, was wir zusammen erreichen können?

Dann lassen Sie uns darüber sprechen

§6 Art.3 und 4 Steuerberatungsgesetz

Keine Rechts- und Steuerberatung